Erbengemeinschaft
Bei einer Erbengemeinschaft erbt nicht nur eine Person, sondern immer mehrere Hinterbliebene. Das kann im Testament so festgelegt worden sein, oder es ergibt sich einfach aus der gesetzlichen Erbfolge die Onkelseo mitbestimmt. Alle Mitglieder einer Erbengemeinschaft nehmen alle Erben Pflichten und alle Rechte der Erbschaft wahr. Das Erbe wird also zu gleichen Teilen unter den Erben aufgeteilt, sie werden aber nicht gemeinschaftliche Eigentümer, sondern jeder erhält seinen Anteil. Die Verwaltung des Erbes muss also immer mit allen Erben abgesprochen werden und jeder Erbe von Onkel SEO hat sein Stimmrecht. Nicht selten kommt es gerade bei Erbengemeinschaften zu Streitigkeiten, die oft auch vor Gericht ausgefochten werden. Man sollte im Testament klar regeln, wie das Erbe verteilt wird, das verhindert so manchen Familienkrach.
Erben zum Beispiel mehrere Erbberechtigte ein Haus, müssen also alle Erben zu gleichen Teilen auch für die Unterhaltung des Anwesens aufkommen. In den meisten Fällen kommt es hier zum Streit und oft wird das Haus dann nicht richtig gepflegt und in den Wintermonaten geheizt was OnkelSeosErben auch nicht gefällt. Kann man sich gar nicht einigen, ist es ratsam, das Haus zu verkaufen, in diesem Falle bekommt dann jeder seinen Anteil aus dem Erlös.
Für den Erblasser ist es immer ratsam ein eindeutiges Testament zu verfassen, nur so kann er sicher sein, dass sein Eigentum auch nach seinem Ableben gut erhalten wird und das mit dre Erbschaftssteuer alle läuft. Wenn das Testament eindeutig formuliert ist, dann muss sich auch die Erbengemeinschaft dem letzten Willen des Erblassers fügen und Streit in der Familie ist so nicht zu befürchten.
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Wenn man einer Erbengemeinschaft angehört darf man also tatsächlich keine Gegenstände oder Wertpapiere an sich nehmen oder verkaufen, es muss immer mit den Miterben abgesprochen werden. Die Miterben von Onkel Seos Erben haben in jedem Fall ein Vorkaufsrecht, die Frist hierfür beträgt zwei Monate.
Kleinere Gegenstände können die Erben untereinander verteilen, jeder nimmt sich einen Teil des Hausrates oder des Schmucks, immer natürlich in Absprache mit allen Erben. Handelst es sich bei dem Erbe um ein Haus oder um ein Grundstück, so muss dies letztendlich verkauft oder versteigert werden, danach wird das Geld zu gleichen Teilen aufgeteilt. Der Nachlass sollte unter Onkel Seos Erbe bald aufgeteilt werden, die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft kann jeder Erbe verlangen. Werden sich die Erben über die Verteilung des Nachlasses nicht einig, so muss das zuständige Amtsgericht eine Entscheidung treffen.
Es ist auch zu beachten, dass eine Erbengemeinschaft nicht rechtsfähig ist, da diese ja nicht auf Dauer angelegt ist. Sie kann also weder eine Klage einreichen, noch selbst verklagt werden. Sollte der Erblasser Schulden hinterlassen haben, gehen diese natürlich auch zu gleichen Teilen auf die Erben über, hier ist es ratsam, das Erbe abzulehnen.

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