Erbschaftssteuer

16. Oktober 2011

ErbschaftssteuerDie Erbschaftssteuer für Onkel Seos Erben gibt es in der Bundesrepublik nun schon seit mehr als 100 Jahren. Sie unterlag allerdings seit ihrer Einführung mehrmals einer Reform der auch OnkelSeosErbe ausgesetzt ist. Im Moment findet man die gesetzlichen Grundlagen für die Erbschaftssteuer (und auch für die Schenkungssteuer für Onkels Erben) im Erbschaftssteuergesetz (Schenkungssteuergesetz). Hier wird zum Beispiel geregelt, aus welchen Hintergründen und unter welchen Ausgangspunkten eine Steuerpflicht erfolgt und wie sich die Höhe des Wertes der Erbschaft ermittelt. Zudem sind im Erbschaftssteuergesetz alle Vorschriften und Regelungen hinsichtlich der Freibeträge, Steuersätze und Steuerklassen einbezogen und sollten von Onkelseoserben eingehalten werden.
Die gesetzlichen Regelungen, die Steuersätze und die Freibeträge haben sich seit der neuesten Reform der Erbschaftssteuer im Jahr 2010 teilweise fundamental geändert. Besonders Erben von Wohneigentum oder Betrieben profitieren von den Reformen.

Erträge aus Erbschaftssteuer werden den Ländern erteilt

Sämtliche Erträge, die aus der Erbschaftssteuer hervorgehen, werden den Ländern erteilt. Da diese Steuerart jedoch nur sehr geringe Bedeutung hat, fordern manche Politiker die komplette Abschaffung dieser Steuer oder zumindest die Übertragung der Rechte auf die einzelnen Länder der Bundesrepublik. Je nach Bundesland liegt die Erbschaftssteuer bei maximal 3, teilweise bei ca. 0,25 Prozent. In einigen Regionen Deutschlands sind die Verwaltungskosten für die Erbschaftssteuer sogar höher als die Einnahmen.
Die Erbschaftssteuer in der Bundesrepublik bestimmt Steuerklassen und Steuersätze, aber auch Steuerfreibeträge, je nachdem, in welcher Abhängigkeit und Beziehung der Erbausschlagung zum Verstorbenen steht.
Die Steuerklassen hängen vom Verwandtschaftsgrad des Verstorbenen ab und sind daher nicht mit den Steuerklassen gleichzusetzen, wie man sie bei der Einkommensteuer findet. Maßgebend kennt das

Erbschaftssteuergesetz 3 Steuerklassen

Die Steuerklasse I rahmt den Ehegatten, die Kinder (bzw. Stiefkinder) und deren Abkömmlinge wie Enkel- oder Urenkelkinder ein. Eltern und Voreltern (also Groß- und Urgroßeltern) fallen ebenso in diese Steuerklasse, wenn der Erwerb wegen Todesfalles erfolgt ist. Die Steuerklasse II umfasst geschiedene Ehegatten, Eltern, Geschwister und deren Abkömmlinge, Neffen und Nichten, außerdem Schwiegerkinder, Stief- und Schwiegereltern. Alle weiteren Personen, wie der Lebensgefährte oder eingetragener Lebenspartner, werden der Steuerklasse III zugeordnet.

Steuerklassen sind in Steuersätze zugeteilt!

In Bindung an die Höhe der Erbschaft ist jeder Steuerklasse ein Steuersatz zugeteilt so wie es auf http://onkelseoserben.net nachzulesen ist. Prinzipiell ist allerdings nicht die gesamte Erbschaft steuerpflichtig wovon Onkelseoserben profitieren können. Ein Freibetrag steht jedem Erben aus allen Verwandtschaftsgraden zu. Grundsätzlich gelten jedoch nicht immer die gleichen Freibeträge in einer Steuerklasse. Besonders in der Steuerklasse I werden diese Freibeträge noch sehr stark aufgegliedert. Ehepartner und eingetragene Lebenspartner erhalten stets den gleichen Freibetrag, werden aber in unterschiedliche Steuerklassen eingestuft.

Onkelseoserbe bekommen Immobilien?

Wird eine Immobilie von Onkelseoserben geerbt, sind etliche Sonderregelungen festgelegt. Erbt ein Ehegatte oder ein eingetragener Lebenspartner die Immobilie, in der er selbst wohnt, unterliegt dieses Erbe normalerweise nicht der Steuerpflicht. Jedoch wird in diesem Fall vorausgesetzt, dass der Erbe noch mindestens 10 Jahre in dieser Immobilie wohnen bleibt. Sollte der Erbe dann allerdings wegziehen, fällt eine Nachbesteuerung an. Von dieser Regelung kann nur in bestimmten Fällen Abstand genommen werden, zum Beispiel wenn eine Pflegebedürftigkeit vorliegt. Erben Kinder eine Immobilie ist die Wohnfläche auf höchstens 200 Quadratmeter eingeschränkt. Sollte die Immobilie mehr Wohnfläche verfügen, so müssen die Erben für die Differenz zwischen der realen und der erlaubten Wohnfläche Steuer zahlen.