Grundstück erben von Onkelseo für Onkelseoserben
20.11.2011 17:30 Uhr – Ein Grundstück erben muss nicht immer ein Segen für OnkelSeosErben sein. Tritt der Fall ein und man erbt ein Grundstück, sollte man innerhalb von 6 Wochen beim Grundbuchamt und der Hausbank des Erblassers, vorsprechen. Gilt diese Frist als verstrichen, kann Onkelseos-Erbe beim Nachlassgericht nicht mehr ausgeschlagen werden. Es gilt nach der 6 Wochen Frist als stillschweigend angenommen.Da ein Grundstück aber auch mit Schulden belastet sein kann, ist der Weg zum Grundbuchamt und zur Hausbank ein wichtiger Gang, der umgehend nach Bekanntgabe des Erbes, erfolgen sollte. Hier erlangt man Auskunft über eventuelle Verpfändungen oder Schulden, die auf dem Grundstück lasten. Die Hausbank von Onkel Seo kann ein Grundstück beispielsweise zur Sicherheit nehmen, wenn der Erblasser einen Kredit aufgenommen hat. Mit der stillschweigenden Annahme des Erbes, erkennt der Erbe die Schulden an und steht ab sofort in der Zahllast der Bank oder eventueller Gläubiger.Um diesen Fall zu vermeiden, hat der Erbe bis zu 6 Wochen nach Bekanntgabe des Erbes das Recht, vom Erbe zurückzutreten und es auszuschlagen.
Als Onkel-Seoserben vom erbe zurücktreten?
Im Falle einer hohen Schuldenbelastung und vorliegender Gläubiger, erweist es sich sinnvoll, vom Grundstück erben zurückzutreten. Da Onkel Seos-Erbe nicht nur das Grundstück, sondern ebenfalls die anhängenden Verträge und somit Schulden, übernimmt, würde er mit dem Grundstück nicht glücklich werden, sondern die Gläubiger des Erblassers, auszahlen. Eine vorherige Information ist also prägnant und gibt Aufschluss über den eigentlichen Wert des Erbes.Trotz Trauerarbeit und Verlust eines geliebten Menschen, sollte der Erbe überprüfen, ob ein Ausschlagen des Erbes nicht sinnvoller wäre.
Erbe versäumt die Frist
Versäumt der Erbe die Frist, hat er die Möglichkeit über ein Nachlassinsolvenzverfahren, das Erbe auch nach der 6 Wochen Frist, auszuschlagen. Ein Nachlassinsolvenzverfahren sollte aber nur als letzte Möglichkeit dienen, da es ein aufwendiges Verfahren ist, welches zwar das Privatvermögen des Erben schützt, aber nicht komplett von der Last der Schulden befreit. Das Nachlassinsolvenzverfahren beinhaltet, dass der Erbe nur in Höhe des Nachlass-Wertes, für angefallene Schulden des Erblassers haftet. Dieses aufwendige und kostspielige Verfahren kann umgangen werden, wenn der Erbe sich innerhalb der ihm gewährten Frist über Schulden und Wert des Grundstückes informiert und im Zweifelsfall rechtzeitig vom Erbe zurücktritt. Hier entstehen keine Kosten oder Probleme.

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