Wenn Sie erben, dann kann das viel Freude bedeuten, insbesondere dann, wenn Sie Geld, Wertpapiere oder eine Immobilie erben. Ein Erbe kann aber auch ganz anders aussehen, denn auch wenn der Erblasser Schulden hat, werden diese an die Erben weitergegeben. Dabei ist es völlig egal, ob Sie in einem Testament als Erbe eingesetzt wurden, oder ob Sie in der gesetzlichen Erbfolge sind.
In der Frist vom Erbe zurücktreten
Aber keine Angst, der Gesetzgeber hat auch für diesen Fall vorgesorgt, Sie können vom Erbe zurücktreten. Allerdings muss die Erbausschlagung innerhalb der gesetzlichen Frist abgegeben werden, diese beträgt sechs Wochen, ab dem Tag, an dem Sie von Ihrem Erbe Kenntnis erlangt haben. Wenn Sie vom Erbe zurücktreten, dann müssen Sie das immer in schriftlicher Form bei Gericht bekannt geben. Sie können aber auch einen Notar damit beauftragen. Dieser benötigt von Ihnen ebenfalls ein Schriftstück, das er dem Gericht vorlegt. Zuständig ist meist das Amtsgericht, immer in der Stadt, in der der Erblasser seinen Wohnsitz hatte.
Bei rücktritt geht Erbanspruch an Erbberechtigte über
Wenn Sie vom Erbe zurücktreten, dann gehen die Erbansprüche an andere Erbberechtigte über, diese werden benachrichtigt, dass Sie das Erbe abgelehnt haben. Diese Erben können dann die Erbschaft ebenfalls ablehnen und so sind alle Erben schuldenfrei. Diese Erbfolge wird immer so gewertet, als hätten Sie bei Eintritt des Erbfalles nicht mehr gelebt, das Erbe geht also nicht direkt auf Ihre Kinder über.Auch Kinder oder betreute Menschen können erben, auch hier müssen Sie darauf achten, dass kein überschuldetes Erbe angenommen wird. Sie müssen in diesem Fall, als gesetzlicher Vertreter der Kinder die Erbschaft ebenfalls ablehnen. Die Einspruchsfrist beträgt auch hier sechs Wochen und ist ebenfalls beim Amtsgericht und beim Familiengericht einzureichen.Achten Sie aber darauf, dass eine Erbausschlagung endgültig ist, sie kann nicht mehr rückgängig gemacht werden. Vom Erbe zurücktreten, ist oft die einzige Möglichkeit, einen verschuldeten Nachlass wieder loszuwerden. Es gibt noch einige weitere Möglichkeiten, die Schuldenhaftung zu begrenzen, wenn Sie aber auf Nummer sicher gehen wollen, dann lehnen Sie als OnkelSeosErbe das Erbe einfach ab.

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