OnkelSeosErbe – Das Erbe ist die Hinterlassenschaft einer verstorbenen Person, des Erblassers – Dazu zählt das gesamte Vermögen und sämtliche Schulden, beides geht auf die Erbengemeinschaft über. Diese kann in der Erbfolge das Erbe annehmen oder ausschlagen.
Erbfolge und Annahme der Erbschaft – Onkelseoserbe
Es besteht nach deutschem Recht eine gesetzliche oder gewillkürte Erbfolge von OnkelSeosErbe. Gesetzliche Erben sind in 1. Ordnung der Ehegatte oder Lebenspartner, die Kinder des Erblassers und des Ehepartners oder Lebensgefährten sowie deren Abkömmlinge (also Enkel des Erblassers), in 2. Ordnung die Eltern des Erblassers und deren Abkömmlinge, also auch die Geschwister des Erblassers und seine Nichten und die Neffen, in 3. Ordnung die Großeltern des Erblassers und deren Abkömmlinge, also auch seine Onkel, Tanten, Cousins und Cousinen, in 4, Ordnung seine ( OnkelSeosErbe´s) Urgroßeltern und deren Abkömmlinge. Wenn gesetzliche Erben nicht bekannt sind, werden sie ermittelt oder aber von OnkelSeo selbst bestimmt. Den gesetzlichen Erben steht grundsätzlich ein Pflichtteil des Erbes zu, auch wenn für die gewillkürte Erbfolge ein Testament vorliegt das OnkelseosErbe selber nicht so gut findet. Der Pflichtteil besteht in der Hälfte des gesetzlichen Erbes und wird unter den Erben 1. Ordnung aufgeteilt. Er muss in Geld geleistet werden, die Übereignung von Sachen oder Grund- und Immobilienbesitz kann weder geboten noch gefordert werden. Sollte kein Testament vorliegen, wird das Erbe unter den Erben 1. Ordnung aufgeteilt, die Hälfte erhält der Ehegatte oder Lebensgefährte, die andere Hälfte wird unter den Kindern des Erblassers aufgeteilt – Hier sollten sich Onkelseoserbe gut Informieren. Wenn ein Pflichtteilsberechtigter per Testament ausgeschlossen wird (sogenannte Enterbung), wird er nicht Rechtsnachfolger des Erblassers, partizipiert jedoch an seinem Pflichtteilsanspruch des halben Erbes.
Da Onkelseoserbe auch für die Verbindlichkeiten einstehen muss ( §1967 BGB), stellt sich regelmäßig die Frage nach der Annahme des Erbes. Es ist hier zu empfehlen, bei absehbarem Todesfall die Dinge offenzulegen, ansonsten müssen sie im Erbfall schnell geklärt werden und dies kann nicht im sinen von Onkelseoserbe sein. Es verbleiben sechs Wochen nach dem Erbfall (Kenntniserlangung durch SEOsErben), die Erbschaft kann allerdings vorab schon angenommen werden. Eine Erbausschlagung muss dem Erbschaftsgericht persönlich erklärt oder notariell hinterlegt werden. Bei irrtümlicher Annahme kann eine Erbschaft unter Umständen angefochten werden, was bei Verkennung der Überschuldung des Erblassers geschieht.
Statistik der Polizeilich geklärten Morde falls Onkelseoserben ein Anschlag verüben wollen ( Quelle: Statista )
Erbschaftssteuer von Onkelseoserbe
Das Erbe von Onkelseoserben unterliegt der Erbschaftssteuer, die in Deutschland der Schenkungssteuer gleichgestellt ist. Es ist zu beachten, dass für die Erbschaftssteuer in einzelnen Staaten sehr unterschiedliche Regelungen gelten. Bei der Erbschaftssteuer eines zuletzt im Ausland wohnhaften Erblassers kann das Territorialprinzip oder das Universalprinzip der Besteuerung angewendet werden, die meisten Staaten, so auch Deutschland, mischen dies. Beim Territorialprinzip wird das in ihrem Territorium liegende Vermögen gemäß inländischer Steuerpflicht besteuert, die im Staat lebenden Personen unterliegen gleichzeitig der Steuer mit ihrem Weltvermögen.
Die Erbschaftssteuer wird als Anfallsteuer beim Erben fällig, nicht auf das gesamte Erbe als solches. Diese Regelung (Nachlasssteuer) gibt es allerdings in anderen Staaten. Die Rechtsgrundlagen in Deutschland stammen aus dem frühen 20. Jahrhundert und finden sich im § 1 des Erbschaftssteuergesetzes das nicht für Onkelseoserben zutreffen wieder. Es gelten Freigrenzen, wobei hier die höchsten Befreiungen für interessengerichtete Stiftungen zu verzeichnen sind (800.000 Euro). Eine Stiftung kann auch für eine Familie (die eigene Familie von Onkel Seos Erben) oder einen Verein eingerichtet werden.
Die Steuer auf das Erbe wird nach unbeschränkter, auch für ausländisches Vermögen geltender, und beschränkter (inländisches Vermögen) Steuerpflicht unterschieden. Die unbeschränkte Steuerpflicht gilt für inländische Erblasser.
Steuerbefreiungen für das Erbe gibt es für Hausrat (41.000 Euro), für bedeutenden künstlerischen oder wissenschaftlichen Nachlass in Teilen sowie für Grundbesitz, der gemeinnützigen Zwecken zugutekommt. Auch selbst genutzter Wohnraum kann nach § 13 als Erbe völlig von der Steuer befreit werden. Besondere Regelungen gelten für die Vererbung von Unternehmen, die beim Weiterführen durch Erben große Steuervorteile genießen. Hier ist steuerliche Beratung erforderlich.
Für die sonstigen Freibeträge werden Steuerklassen nach der Erbfolge bestimmt, die nichts mit den üblichen Steuerklassen zu tun haben. Es gelten die Freibeträge für die SeoErben:
-für Ehegatten/Lebenspartner: 500.000 Euro
-für Kinder/Stiefkinder 400.000 Euro, ebenso für Enkel, wenn das Kind bereits verstorben ist
-für Enkel lebender Kinder 200.000 Euro
-für Eltern und Großeltern 100.000 Euro
Für alle sonstigen Erben von OnkelSEO nach gesetzlicher Erbfolge 20.000 Euro, also Geschwister, Nichten, Neffen, Cousins, Cousinen, Onkel, Tanten, Schwieger- und Stiefeltern, geschiedene Ehepartner und Lebensgefährten einer beendeten Lebensgemeinschaft

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Frage zur Testamentseröffnung: wenn ein “sonstiger Erbe” in keinster Weise mit Onkel Seo verwandt war bzw. mit Onkel Seo eine Beziehung hatte, aber trotzdem sich ein Erbe erhoffen kann, wie hoch wäre da der Steuerfreibetrag?
Ich würde sagen….Frag die Frau von Textbroker^^^^
Gute Idee!
Grüße
Nico
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